Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2585/2017
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.03.2018
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E2585.2017
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.