Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G136/2017 ua (G136/2017-19 ua)
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.03.2018
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:G136.2017
Spruch
I.1. §10 Abs4, §11a und §11b NÖ Mindestsicherungsgesetz, LGBl für Niederösterreich 9205-0 idF LGBl für Niederösterreich Nr 103/2016, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
3. Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
4. Die Landeshauptfrau von Niederösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Niederösterreich verpflichtet.
II.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.