Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2425/2018 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.02.2019
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E2425.2018
Spruch
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.400,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.