Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2746/2019
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2019
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E2746.2019
Spruch
I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch die Spruchpunkte A) II. und A) III. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.