Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2176/2020
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.10.2020
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2020:E2176.2020
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfas-sungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozess-kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.