Texte intégral
Verfassungsgerichtshof WI13/2020 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.06.2021
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:WI13.2020
Spruch
I.Den Anfechtungen wird, soweit sie sich gegen die Nichtveröffentlichung der Wahlvorschläge der Anfechtungswerberin bei der Bezirksvertretungswahl für den 11. Wiener Gemeindebezirk sowie bei der Wiener Gemeinderatswahl für den Wahlkreis Simmering und für das zweite Ermittlungsverfahren richten, nicht stattgegeben.
II.Im Übrigen werden die Anfechtungen zurückgewiesen.
III.Kosten werden nicht zugesprochen.