Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E3728/2020
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.06.2021
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E3728.2020
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.