Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2845/2021
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.09.2021
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E2845.2021
Spruch
I.Die Beschwerdeführerin ist durch Spruchpunkt A) I. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.