Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1299/2021
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.03.2022
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E1299.2021
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.