Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E3068/2020
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.03.2022
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3068.2020
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.