Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E4240/2020
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.03.2022
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E4240.2020
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung von gesetzwidrigen Verordnungen in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.