Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1245/2022
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.09.2022
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E1245.2022
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.