Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E3219/2021 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.2023
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2023:E3219.2021
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Erkenntnisse wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.096,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.