Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2002/2023
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.2024
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E2002.2023
Spruch
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung des (im Spruchpunkt II. genannten) Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Antrages auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird als verspätet zurückgewiesen.