Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E119/2023
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.10.2024
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E119.2023
Spruch
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.139,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.