Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1806/2024
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E1806.2024
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.