Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E813/2024
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.06.2025
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E813.2024
Spruch
I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.