Verfassungsgerichtshof E4608/2024

E4608/2024Cour constitutionnelle25 juin 2025

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Entscheidungsbegründung, Rechtspolitik

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof E4608/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E4608.2024

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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