Verfassungsgerichtshof E2541/2025

E2541/2025Cour constitutionnelle17 déc. 2025

Regest

Bankenaufsicht, Wertpapierrecht, Bankwesen, Aufsichtsrecht, Eigentumseingriff, Kosten, Kostentragung, Geldwesen, Entscheidungsbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung eines Gesetzes, Verhältnismäßigkeit, Grundlagenforschung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof E2541/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E2541.2025

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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