Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E553/2025
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E553.2025
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertretung die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.