Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E2524/2025 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E2524.2025
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.458,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.