Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E196/2026 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E196.2026
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.930,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.