Texte intégral
Verfassungsgerichtshof E1397/2026
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.07.2026
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E1397.2026
Spruch
I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 BVG) verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.