Texte intégral
OGH 8Ob1526/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.05.1991
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Otto T*****, infolge "Revision" des Betroffenen gegen den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 7. März 1991, AZ 8 Ob 1526/91, den Beschluß
gefaßt:
Begründung
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, weil Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes keiner weiteren Anfechtung unterliegen.