AUSL EGMR Bsw24833/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.10.1997
Kopf
Europäische Kommission für Menschenrechte, Plenum, Beschwerdesache Denise Matthews gegen das Vereinigte Königreich, Bericht vom 29.10.1997, Bsw. 24833/94.
Spruch
Art. 3 1. ZP. EMRK, Art. 14 EMRK - Ausschluss von den Wahlen zum Europäischen Parlament.
Keine Verletzung von Art. 3 1. ZP EMRK (11:6 Stimmen).
Keine Verletzung von Art. 14 EMRK iVm. Art 3. 1. ZP EMRK (12:5 Stimmen).
Begründung
Begründung:
Sachverhalt:
Hinweis: Vgl. die ZE v. 16.4.1996 (= NL 96/3/1).
Die Bf. – britische Staatsangehörige und EU-Bürgerin - lebt auf Gibraltar. 1994 wollte sie sich für die Wahlen zum Europäischen Parlament als Wählerin registrieren lassen. Ihr wurde mitgeteilt, dass die Bewohner Gibraltars von diesen Wahlen ausgeschlossen seien.
Rechtsausführungen:
Die Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 3 1.ZP EMRK (Recht auf freie Wahlen) und Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) iVm. Art. 3 1.ZP EMRK.
Dem Europäischen Parlament fehlt die Kompetenz eines gesetzgebenden Organs (legislature) iSv. Art. 3 1.ZP EMRK. Diese Bestimmung verpflichtet lediglich zur Abhaltung von Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften auf regionaler und nationaler Ebene.
Keine Verletzung von Art. 3 1.ZP EMRK (11:6 Stimmen) und von Art. 14 EMRK iVm. Art 3. 1.ZP EMRK (12:5 Stimmen).
Hinweis:
Das vorliegende Dokument über den Bericht der EKMR vom 29.10.1997, Bsw. 24833/94, entstammt der Zeitschrift „ÖIMR-Newsletter" (NL 1998, 16) bzw. der entsprechenden Datenbank des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, Salzburg, und wurde von diesem dem OGH zur Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz im RIS zur Verfügung gestellt.
Der Bericht im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):
www.menschenrechte.ac.at/orig/98_1/Matthews.pdf
Das Original des Berichts ist auch auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int/hudoc) abrufbar.