Texte intégral
OGH 12Ns97/11b
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.01.2012
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Jänner 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Lukas K***** wegen Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster, zweiter und achter Fall SMG, AZ 5 U 108/11k des Bezirksgerichts Wiener Neustadt, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.