Texte intégral
OGH 11Ns79/13a
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.2013
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Dezember 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab und Dr. Oshidari als weitere Richter in der Strafsache gegen Patrick F***** wegen des Verbrechens der Dienstentziehung durch Täuschung nach § 11 Abs 2 MilStG und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 7 Hv 54/13t des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.