Texte intégral
OGH 12Ns31/14a
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.05.2014
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Mai 2014 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. MichelKwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Jafari Ali M***** wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB, AZ 9 U 52/11a des Bezirksgerichts Innsbruck, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Favoriten delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.