Texte intégral
OGH 11Ns49/14s
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.2014
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2014:0110NS00049.14S.1001.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 1. Oktober 2014 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als Vorsitzende sowie den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Ibis K***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB, AZ 1 U 86/14k des Bezirksgerichts Feldbach, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Favoriten delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.