Texte intégral
OGH 13Ns23/15h
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.04.2015
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0130NS00023.15H.0407.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 7. April 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel als weitere Richter in der Strafvollzugssache des Marco H*****, AZ 26 BE 32/14a des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.