Texte intégral
OGH 12Ns3/16m
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.01.2016
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0120NS00003.16M.0121.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Jänner 2016 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Jama A***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 12 Hv 12/15a des Landesgerichts Klagenfurt über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Eisenstadt delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.