Texte intégral
OGH 15Ns44/16p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.06.2016
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0150NS00044.16P.0615.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juni 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Mann in der Strafsache gegen Mag. Elvira Petra G***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, AZ 3 U 50/16z des Bezirksgerichts Kitzbühel, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Wiener Neustadt delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.