Texte intégral
OGH 11Ns27/19p
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0110NS00027.19P.0415.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. April 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Mag. Fürnkranz als weitere Richter in der Strafsache gegen Marjan R***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223, 224 StGB, AZ 512 Hv 122/18i des Landesgerichts Korneuburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.