Texte intégral
OGH 13Ns14/19s
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0130NS00014.19S.0415.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. April 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Maßnahmenvollzugssache des Emanuel G*****, AZ 180 BE 128/18m des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.