Texte intégral
OGH 15Ns23/20f
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.05.2020
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0150NS00023.20F.0512.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Mai 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski in der Strafsache gegen David H***** wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, AZ 13 Hv 8/20b des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.