Texte intégral
OGH 13Ns60/22k
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.2022
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0130NS00060.22K.0926.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 26. September 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. SetzHummel, LL.M. in der Strafvollzugssache der * R*, AZ 25 BE 17/20x des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
Begründung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.