Texte intégral
OGH 6Nc28/22b
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.12.2022
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0060NC00028.22B.1221.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Nowotny und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H* D*, vertreten durch Dr. Gerhard Pail, Rechtsanwalt in Oberwart, gegen die beklagte Partei S* L*, vertreten durch Mag. Dr. Theresa Böhler, Rechtsanwältin in Wörgl, wegen 486,80 EUR sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die von der klagenden Partei erklärte Zurückziehung ihres Delegierungsantrags wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Begründung
[1] Der Kläger hat seinen Delegierungsantrag mit Schriftsatz vom 13. 12. 2022 zurückgezogen.