Texte intégral
OGH 14Ns42/24y
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.07.2024
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0140NS00042.24Y.0724.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Juli 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Nordmeyer und Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafvollzugssache des * B*, AZ 75 BE 91/23i des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Begründung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.