Texte intégral
OGH 11Ns64/24m
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.09.2024
- ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0110NS00064.24M.0912.000
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. September 2024 durch den Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Mag. Fürnkranz in der Strafvollzugssache des * H*, AZ 75 BE 110/24k des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des H* auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Begründung
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.