Verwaltungsgerichtshof 87/06/0142

87/06/0142Cour administrative suprême26 avr. 1990

Regest

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Amtssachverständiger der Behörde beigegeben

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 87/06/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit auch über die Höhe der Entschädigung abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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