Verwaltungsgerichtshof 89/04/0176

89/04/0176Cour administrative suprême24 avr. 1990

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Planung Widmung BauRallg3

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Punktes 4. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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