Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 89/06/0102
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.04.1990
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der oberhalb der ersten Schleife des Güterweges N - O gelegenen Teilflächen der Grundstücke Nr. 449/1 und 450, KG N, die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.