Verwaltungsgerichtshof 90/08/0103

90/08/0103Cour administrative suprême16 avr. 1991

Regest

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Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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