Verwaltungsgerichtshof 90/18/0042

90/18/0042Cour administrative suprême11 mai 1990

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als die Auskunft auf die Fragen "4.1." bis "4.3.3" sowie "4.4." nicht erteilt worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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