Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/19/0147
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.1990
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190147.X00
Spruch
N gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 6. November 1989, Zl. III-4033/89, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes.
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.