Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/19/0159
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.05.1990
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190159.X00
Spruch
R gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 21. November 1989, Zl. FrB-4250/89, betreffend Aufenthaltsverbot
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.