Verwaltungsgerichtshof 91/03/0015

91/03/0015Cour administrative suprême10 avr. 1991

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Überschreiten der Geschwindigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Schuldsprüche wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und hinsichtlich der Straf- und Kostenaussprüche wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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