Verwaltungsgerichtshof 92/04/0214

92/04/0214Cour administrative suprême22 févr. 1994

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Spruchpunkte 1. und 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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