Verwaltungsgerichtshof 93/03/0005

93/03/0005Cour administrative suprême20 sept. 1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

  1. Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Mai 1991 wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

  1. Hingegen wird der zweitangefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 27. Mai 1991 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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