Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/05/0256
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.03.1996
Spruch
I) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
II) zu Recht erkannt:
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.